Allgemeine Geschäftsbedingungen


Der Firma: Buggy Fun Cars

Stand: 20.06.2011
AGB Downlaod...


1.Alter & Fahrerlaubnis

Vor Beginn der Fahrt verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter eine gültige Fahrerlaubnis der
Klasse B (alt 3) und einen gültigen amtlichen Personalausweis vorzulegen.

Beides wird vom Vermieter kopiert und einbehalten. Fahrzeugpapiere sowie der Führerschein
sind bei jeder Fahrt mitzuführen.

2. Aushändigung und Abschluss des Mietvertrages

Der Mietbuggy kann telefonisch, per Kontaktformular, per E-Mail oder persönlich zur Anmietung angefragt werden.
Der Vertrag kommt jedoch nur durch schriftliches Unterzeichnen des Mieters und
Vermieters zustande.

Der Vermieter hält das Fahrzeug max. 60 Minuten nach dem vereinbarten Fahrantritt bereit.

Eine Stornierung muss spätestens 1 Tag vor Beginn der Fahrt beim Vermieter persönlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Tritt der Mieter ungemeldet die Fahrt nicht an oder storniert die Mietsache nicht, erhebt der Vermieter den vollen Mietpreis.

Gibt der Mieter den gemieteten Buggy früher als im Mietvertrag festgehalten zurück, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Rest Zeit!

Bringt der Mieter den gemieteten Buggy später als vereinbart zurück, berechnet der Vermieter pro angefangene Std. 20€ bis zur Rückgabe des Buggys. Der Vermieter kann seine Ansprüche mit der Kaution verrechnen.

3. Zahlung & Kaution

Der Mietpreis zzgl. Kaution in Höhe von 200€ ist vor Fahrantritt in BAR an den Vermieter zu entrichten.

4. Mieteinschränkung

Die Buggys dürfen nur von Personen gemietet werden die:

  • Mindestens 21 Jahre alt sind
  • Mindestens 3 Jahre über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen

5. Fahrzeugannahme und Rückgabe

Mit der Annahme des Fahrzeugs bestätigt der Mieter, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrsgerechtem, verkehrstauglichen, sauberen und vollgetankten Zustand befindet, und keine Schäden oder Mängel aufweist.

Insoweit ist das Übergabeprotokoll maßgeblich für die Entgegennahme & Rückgabe des Fahrzeugs.

Der Mieter hat das gemietete Fahrzeug wie ihm übergeben, vollgetanktem und im sauberen
Zustand dem Vermieter zurückzugeben.

Oben genannte Regelungen gelten auch für durch den Mieter angemietetes Zubehör wie Erste Hilfe
Tasche, Kartenmaterial etc.

Das Fahrzeug ist nach Beendigung der Mietzeit vom Mieter gereinigt und vollgetankt zurückzugeben, andernfalls ist eine Reinigungspauschale in Höhe von 30€ von der Kaution einzubehalten.

Bei Nachfüllung des Fahrzeugs durch den Vermieter wird der Spritpreis der Nachbetankung von der Kaution einbehalten.

Gemietete Fahrzeuge sind zum schriftlich festgehaltenen Abgabetermin pünktlich zurückzugeben.
Bei Verspätung muss der Vermieter rechtzeitig telefonisch jedoch nicht kürzer als 45 min vor dem
Abgabetermin davon in Kenntnis gesetzt werden.

Für das Abhandenkommen von ausgehändigten Fahrzeugpapieren, Schlüsseln, Zubehör oder
ähnliches haftet der Mieter bei Verschulden.

6. Autobahnfahrten & Verbote

Autobahnfahrten sind strengstens untersagt.
Außerdem ist es nicht gestattet:

  • An Rennveranstaltungen teilzunehmen
  • Auf Privatgelände zu fahren
  • Durch geschützte Gebiete zu fahren
  • Ins Ausland zu fahren
  • Das Fahren ist nur auf öffentlichen Straßen zulässig
  • Manipulation am Fahrzeug wie Geschwindigkeit oder Wegstreckendaten zu verändern sind strengstens untersagt.
  • Ebenfalls ist es dem Mieter nicht gestattet das Mietfahrzeug zum Abschleppen von anderen Fahrzeugen oder zum Transport zu nutzen.
  • Der Mieter darf das Mietfahrzeug ohne Genehmigung des Vermieters nicht an Dritte weitergeben oder verleihen.
  • Das Rauchen oder der Umgang mit Feuer im Fahrzeug ist strengstens untersagt.
  • Das Fahrzeug darf bei Regen nicht gefahren werden.

Witterungseinflüsse, die die Fahrt hindern bzw. unterbrechen, mindern nicht den Mietpreis.

7. Versicherung, Haftung

Für die Mietfahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für selbstverschuldete Unfälle haftet der Mieter in vollem Umfang. Bei einem selbstverschuldeten Unfall haftet der Mieter auch für Mietausfallschäden.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das Mietfahrzeug insbesondere nachts durch Sicherungsmaßnahmen vor Beschädigungen oder Diebstahl geschützt wird (Garage und Lenkradschloss)

Für eine amtliche Fahrzeughalteranfrage durch die Polizei oder Bußgeldstelle und Weitergabe der Daten erhebt der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 30€.

Bei verschuldetem Verlust der Fahrzeugpapiere oder gemietetem Zubehör trägt der Mieter die Kosten für die Neubeschaffung.

8. Vorgehen des Mieters im Schadensfall

Der Mieter ist verpflichtet bei Mängeln am Fahrzeug oder im Schadensfall die Fahrt sofort zu unterbrechen und den Vermieter zu benachrichtigen.

Bei einem Unfall, bei Diebstahl oder Sachbeschädigung muss der Mieter umgehend auch die Polizei verständigen.

Bei mehreren beteiligten Personen ist der Mieter verpflichtet von allen Personen Namen und Adressen, Zeit und Ort des Unfalls, die amtlichen Kennzeichen, die am Unfall beteiligten Fahrzeuge, die Aktenzeichen sowie die Dienstelle des bearbeitenden Polizeibeamten festzuhalten und dem Vermieter schriftlich vorzulegen.

9. Kündigung des Mietvertrages

Falls der Mieter den bestehenden Mietvertrag verletzt oder sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

10. Schäden und Reparaturen

Kleinreparaturkosten (z.b Glühbirne) die durch den normalen Gebrauch zustande kommen, übernimmt der Vermieter sofern sich kein unsachgemäßer Gebrauch seitens des Mieters herausstellt.

Ist während der Fahrt eine Kleinreparatur notwendig, muss der Vermieter durch den Mieter davon sofort in Kenntnis gesetzt werden und den weiteren Anweisungen des Vermieters Folge geleistet werden.

Handelt der Mieter ohne das Wissen des Vermieters, trägt er die vollen Kosten selbst.

11. Zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs beträgt 349kg und darf unter keinen Umständen überschritten werden.

Die maximale Zuladung pro Fahrzeug beträgt 160kg.

12. Abschließende Bestimmungen

Alle in der AGBs aufgeführten Bestimmungen gelten zusätzlich, auch für eventuell weitere eingetragene Fahrer.

Der Vermieter kann soweit erforderlich die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Mieters oder Dritten im Sinne des Datenschutzgesetztes speichern und verarbeiten.

Der Vermieter versichert, persönliche Daten des Mieters zu schützen.

Ist eine vorangegangene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt.

Buggy Fun Cars

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